Info-Broschüre „Arbeit und Inklusion"
Menschen mit Externer Link:Behinderung sind auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich unterrepräsentiert. Gleichzeitig haben alle Menschen ein Recht darauf, einer Tätigkeit entsprechend ihrer Fähigkeit und Neigung nachzugehen. Um dieses Recht zu verwirklichen, existieren verschiedene Leistungen zur Externer Link:Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX (Externer Link:Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung).
Mit unserer Informationsbroschüre wollen wir einen Weg durch den Dschungel an Angeboten weisen. Sie finden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten und Institutionen – sei es als schwerbehinderte Arbeitnehmerin, die eine erste Orientierung benötigt, oder als Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter mit Behinderung einstellen möchte.
Infobroschüre Arbeit und Inklusion
Nachfolgend finden Sie die in der Broschüre angekündigten Links und Ansprechstellen zu jedem Kapitel:
Links und Ansprechstellen
Rechtliche Grundlage
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Alle in der Broschüre genannten Paragraphen und Gesetze unter:
Externer Link: www.gesetze-im-internet.de - Externer Link: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Leistungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
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Inklusionsbetriebe:
Externer Link: Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen - Externer Link: Dimetria-VdK Inklusionsunternehmen
- Externer Link: Unterstützte Beschäftigung (BAR)
- Externer Link: Übersicht über Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber (Talentplus)
- Externer Link: Broschüre der Integrationsämter
- Externer Link: VdK-Video „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“
Leistungen außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts
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Einrichtungen Beruflicher Rehabilitation:
Externer Link: Berufsbildungswerke -
Einrichtungen Beruflicher Rehabilitation:
Externer Link: Berufsförderungswerke -
Werkstätten und andere Leistungsanbieter:
Externer Link: Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. Bayern - Externer Link: Andere Leistungsanbieter (Rehadat)
Leistungen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Wer ist zuständig? Die Rehabilitationsträger als Träger der Leistungen zur Teilhabe
- Externer Link: Bundesagentur für Arbeit (BA) für Arbeitnehmer/innen
- Externer Link: Bundesagentur für Arbeit (BA) Merkblatt
- Externer Link: Bundesagentur für Arbeit (BA) für Arbeitgeber
- Externer Link: Gesetzliche Rentenversicherung
- Externer Link: Broschüre zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Externer Link: Gesetzliche Unfallversicherung
- Externer Link: Träger der Sozialen Entschädigung
- Externer Link: Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Externer Link: Träger der Eingliederungshilfe (in Bayern: Bezirke)
- Externer Link: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) Verwaltungsvereinbarung (2020) (PDF)
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Sie wollen herausfinden, wer voraussichtlich Ihr zuständiger Reha-Träger ist? Dann nutzen Sie den Zuständigkeitsnavigator:
Externer Link: www.reha-zustaendigkeitsnavigator.de
Institutionen zur Förderung der Inklusion im Arbeitsleben und zur Beratung
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Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beinhaltet die Leistungen im Detail.
Externer Link: SchwbAV - Externer Link: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter
- Externer Link: ZBFS-Inklusionsamt Bayern
- Externer Link: Broschüre
- Externer Link: Integrationsfachdienste (IFD)
- Externer Link: Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Externer Link: Fragen und Antworten zur Schwerbehindertenvertretung (VdK)
- Externer Link: Inklusionsbeauftragte
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Der VdK Bayern bietet regelmäßig Seminare für Schwerbehindertenvertreter/innen und Inklusionsbeauftragte an.
Externer Link: Seminare für Schwerbehindertenvertreter/innen und Inklusionsbeauftragte
Welche besonderen Rechte habe ich als schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer?
- Externer Link: Grundgesetz: Art. 3 Abs. 3
- Externer Link: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
- Externer Link: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (Bundesagentur für Arbeit)
- Externer Link: Erwerbsminderungsrenten (Deutsche Rentenversicherung)
- Externer Link: Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung (VdK)
- Externer Link: Merkblatt zur Grundsicherung (bvkm)