Vollrente
Die Vollrente bezieht sich auf eine Altersrente, die in voller Höhe beansprucht wird, ohne dass die Rentnerin oder der Rentner weiterhin erwerbstätig ist. Sie tritt in der Regel ein, wenn die Person das reguläre Rentenalter erreicht hat.
Die Vollrente bezieht sich auf eine Altersrente, die in voller Höhe beansprucht wird, ohne dass die Rentnerin oder der Rentner weiterhin erwerbstätig ist. Sie tritt in der Regel ein, wenn die Person das reguläre Rentenalter erreicht hat.