Standards für Haus- und Straßensammlungen in Bayern
Zehn gemeinnützige Organisationen vereinbaren verbindliches Regelwerk

Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge wie auch Umweltschutzorganisationen – sie alle sammeln mehrmals jährlich in Fußgängerzonen und an Haustüren. Nun haben sich zehn gemeinnützige Organisationen auf verbindliche Standards für Haus- und Straßensammlungen geeinigt. Sie verständigen sich auf eine gemeinsame Selbstverpflichtung, um Spenderinnen und Spender wirksam vor missbräuchlichen Sammlungsaktivitäten zu schützen und die ordnungsgemäße Durchführung von Sammlungen sicherzustellen.
Zu den Unterzeichnern gehören der Sozialverband VdK Bayern e.V., der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., der BUND Naturschutz in Bayern e.V., der LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz Bayern e.V. sowie die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern (AWO, BRK, Caritas, Diakonie, Paritätischer, Landesverband Israelitischer Kultusgemeinden). Ein zentrales Element der Vereinbarung ist ein gemeinsamer langjähriger Sammlungskalender. Damit soll für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein, welche Organisation zu welchen Zeitpunkten im Jahr sammelt.
Darüber hinaus verpflichten sich die Organisationen zu klaren Identifikationsregeln: Sammlerinnen und Sammler führen neben einem amtlichen Lichtbildausweis einen von der jeweiligen Organisation ausgestellten Sammlerausweis mit sich. Zudem sichern die beteiligten Verbände zu, dass die Sammlungstätigkeit ehrenamtlich erfolgt, die Kosten möglichst geringgehalten werden und die Erlöse ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder caritative Zwecke im Rahmen der jeweiligen Satzung verwendet werden.
Michael Pausder, Landesgeschäftsführer VdK Bayern erklärt: „Mit der gemeinsamen Selbstverpflichtung zu Straßen- und Haussammlungen sorgen wir für Transparenz und Sicherheit für alle Seiten. Tausende von ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammlern gehen jedes Jahr im Rahmen unserer VdK-Spendensammlung ‚Helft Wunden heilen‘ (HWH) von Haustür zu Haustür und bitten vertrauensvoll um Spenden. Sie von unseriösen Sammlungen abzugrenzen, ist uns ein sehr großes Anliegen.“
Eine erste Selbstverpflichtung war bereits nach der Aufhebung des Bayerischen Sammlungsgesetzes im Jahr 2013 öffentlich vorgestellt worden. Die nun aktualisierte Fassung berücksichtigt insbesondere die gestiegenen Anforderungen des Datenschutzes. Mit der erneuerten Vereinbarung verfolgen die Organisationen das Ziel, missbräuchliche Sammlungen konsequent zu verhindern, Spenderinnen und Spendern Sicherheit zu geben und einheitliche, verlässliche Standards für Haus- und Straßensammlungen in Bayern zu etablieren.









