
VdK-Appell an Bundestag: Barrierefreiheit sieht anders aus
- Bentele warnt vor pauschalen Ausnahmen beim Diskriminierungsschutz
- VdK sieht erhebliche Schwächen in vorliegendem Gesetzentwurf
Anlässlich der ersten Lesung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) im Bundestag fordert der Sozialverband VdK umfassende Korrekturen. „Der vorliegende Gesetzentwurf weist erhebliche Schwächen auf und wird seinem Anspruch nicht gerecht“
, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Gerade bei den sogenannten angemessenen Vorkehrungen drohen weiterhin massive Lücken beim Diskriminierungsschutz.“
Kritisch bewertet der VdK insbesondere, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unzumutbar gelten sollen – ohne Prüfung des Einzelfalls. „Selbst der Einbau einer Rampe, die eine Stufe in einer Bankfiliale ersetzt und schnell sowie kostengünstig umgesetzt werden kann, würde künftig keiner Einzelfallprüfung mehr unterzogen“
, so Bentele. „Genau diese Einzelfallprüfung ist aber die Grundlage eines wirksamen Diskriminierungsschutzes.“
Auch beim Rechtsschutz sieht der Verband dringenden Nachbesserungsbedarf. Besonders problematisch ist aus Sicht des VdK, dass eine ursprünglich geplante Beweislasterleichterung bei der Beweisführung gestrichen wurde: Betroffene müssten demnach Diskriminierung selbst beweisen – gegenüber Unternehmen, die über weit mehr Ressourcen und juristische Unterstützung verfügen. „Das ist kein technisches Detail, sondern eine zentrale Frage des Zugangs zum Recht“
, betont Bentele. „Ohne diese Regelung bleibt rechtliche Gleichstellung im Alltag für viele Betroffene kaum durchsetzbar.“
Darüber hinaus kritisiert der VdK, dass Gerichte bei Verstößen künftig nur eine Benachteiligung feststellen können, ohne Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung. Das führt zu einer absurden Situation: Ein Urteil bestätigt den Verstoß, doch für die betroffene Person ändert sich nichts. Der Aufzug bleibt defekt, die Rampe wird nicht gebaut, die barrierefreie Alternative fehlt weiterhin. „Eine bloße Feststellung reicht also nicht aus“
, so Bentele. „Wenn ein Verstoß festgestellt wird, muss sich daraus ein klares Recht ergeben, dass der Missstand behoben wird. Andernfalls bleibt Barrierefreiheit ein leeres Versprechen.“
Der Sozialverband VdK appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Ziel müsse ein wirksames Gesetz sein, das Diskriminierung tatsächlich verhindert und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärkt.
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