VdK Bayern: Individualbegleitung in Schulen und Kitas erhalten, Rechte von Menschen mit Behinderung bewahren

Zum Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026

Eine Frau (rechts im Bild) sitzt in einem Klassenzimmer neben einem Jungen mit Down-Syndrom und hilft ihm bei einer Aufgabe.
© IMAGO/Michael Schick

Die anvisierten Kürzungen und Einschränkungen bei Leistungen für Menschen mit Behinderung lehnt der VdK Bayern entschieden ab. Insbesondere den angedachten Einsparungen bei Schulbegleitungen sieht der VdK Bayern mit Sorge entgegen. Aktueller Hintergrund sind Pläne einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die in der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe spürbare Sparmaßnahmen vorsehen. Zu den Vorschlägen, die konkret die Vertreter der bayerischen Landesregierung in die Arbeitsgruppe eingebracht haben, gehört, dass die bisherige Individualbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Assistenzbedarf erschwert und vorrangig durch das sogenannte Pooling abgelöst werden soll. Hierbei ist eine Schulbegleitung für mehrere Kinder mit Behinderung zuständig. Ähnliche Pläne sind auch Teil eines aktuellen Gesetzentwurfs des Bundesfamilienministeriums. 

Zudem setzen mehrere Bezirke und Jugendämter in Bayern bereits sogenannte Erprobungsphasen um, bei denen anstelle eines Bescheids in den ersten Monaten des Kita- und Schulbesuchs zunächst geprüft werden soll, ob eine Individualbegleitung notwendig ist. Aus Sicht des VdK Bayern werden hier Menschenrechte und die Teilhabe für Menschen mit Behinderung rein aus Finanzgründen hintenangestellt.

Jan Gerspach, Leiter des Ressorts „Leben mit Behinderung“ beim VdK Bayern, sagt: „Wir fordern, dass die Individualbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung weiterhin möglich bleibt und von den Bezirken und Jugendämtern als vorrangige Leistung übernommen wird. Für viele junge Menschen, insbesondere für Kinder mit hohem und spezifischem Unterstützungsbedarf, ist eine individuell zugeschnittene Hilfe unverzichtbar. Dazu gehören beispielsweise Kinder mit Autismus, die sich nicht einfach auf neue Assistenzen einstellen können oder Jugendliche mit Mehrfachbehinderung. Aus VdK-Sicht kann das Pooling zum Beispiel an Förderschulen durchaus ein pädagogisch sinnvolles Mittel sein. Es muss aber weiterhin sichergestellt werden, dass diese Maßnahme individuelle Ansprüche nicht immer ersetzen kann. Aus vielen Beratungen und Anrufen unserer Mitglieder wissen wir von ihren großen Sorgen, ob und wie es zum Start des neuen Kita- und Schuljahrs im September weitergehen soll. Betroffenen Eltern und Kindern fehlt die Planungssicherheit in ihrer ohnehin schon herausfordernden Situation.“

Eine bessere personelle Ausstattung der Kitas und Schulen zur Umsetzung von Inklusion ist zudem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht ausschließlich den Trägern der Eingliederungshilfe überlassen werden darf, sondern die Einbeziehung der zuständigen Landesministerien benötigt. Dazu fordert der VdK Bayern klare gesetzliche Vorgaben für die individuellen Rechte auf Teilhabe und Entwicklung durch Individualbegleitung, die weiterhin unkompliziert möglich gemacht werden soll, insbesondere, solange Schulen und Kitas nicht ausreichend ausgestattet sind. 

Aus Sicht des VdK darf es außerdem nicht sein, dass die Kostenträger – die Bezirke, Landkreise und Kommunen – faktisch die Wahl treffen müssen, ob sie entweder Teilhabeleistungen für Kinder mit Behinderung oder beispielsweise den Erhalt eines Schwimmbads ermöglichen. Eine bessere finanzielle Ausstattung der zuständigen Kostenträger zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben ist daher unumgänglich.

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