
VdK Bayern kritisiert beschlossene Halbierung des Landespflegegelds
Die nun beschlossene Halbierung des Landespflegegelds durch die bayerische Staatsregierung ist aus Sicht des Sozialverbands VdK ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Menschen.

Der bayerische Landtag hatte dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in dieser Woche zugestimmt. Demnach werden künftig nur noch 500 statt wie bisher 1000 Euro im Jahr an pflegebedürftige Menschen gezahlt. VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele kritisiert diese Änderung scharf: „Die Staatsregierung ignoriert die Not vieler Menschen.“
Der Auszahlungstermin war bereits zuvor von der Staatsregierung herausgeschoben worden von Oktober auf Januar. Damit gab es bereits für 2025 eine Kürzung um 250 Euro, da das Geld für 15 statt für 12 Monate gezahlt wurde. Dies hatte der Sozialverband VdK Bayern bereits kritisiert und auch vor der nun feststehenden Halbierung gewarnt, da viele betroffene Menschen und Familien mit diesem Geld rechnen.
VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele weist daraufhin, dass mehr als eine Million Menschen in Bayern ihre Angehörigen zuhause pflegen. „Die Kosten für die Pflege sind eine große finanzielle Belastung für die Familien. Und jetzt fehlen ihnen jährlich 500 Euro, die sie bisher zur Verfügung hatten. Viele müssen sich nun noch stärker finanziell einschränken.“
Bentele kritisiert, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen noch immer unter „völlig unzureichenden Unterstützungsmöglichkeiten leiden und noch dazu mit steigenden Kosten zurechtkommen müssen“. Daher wäre es umso wichtiger gewesen, das Landespflegegeld in der bisherigen Höhe auszubezahlen.
Hintergrund:
Insgesamt werden in Bayern rund 520.000 Menschen in der häuslichen Pflege versorgt, das sind mehr als 80 Prozent aller Personen mit einem Pflegegrad. Mehr als zwei Drittel der zuhause Lebenden werden ausschließlich von ihren Angehörigen versorgt und erhalten Pflegegeld. Etwas weniger als ein Drittel der zuhause Lebenden wird von ambulanten Pflegediensten oder im Wege der Kombinationsleistung (§ 38 Satz 1 Sozialgesetzbuch XI) von ambulanten Pflegediensten zusammen mit Angehörigen versorgt. 2023 gab es insgesamt rund 632.000 Pflegebedürftige in Bayern (Quelle: Erhebungen des bayerischen Landesamts für Statistik).
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