Förderung von Begegnungsmaßnahmen (FBB)
Die bayerische Landesregierung fördert Begegnungsmaßnahmen, wie Seminare oder Ausflüge.
Die bayerischen Regierungsbezirke bezuschussen inklusive Veranstaltungen, die in ihrem Bezirk veranstaltet werden. Die Regelungen dazu sind wie folgt:
Förderung von VdK-Veranstaltungen gemäß der Richtlinie der bayerischen Bezirke – zur Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen, kurz „FBB“
Überblick
Die Zuschüsse gemäß der Richtline der bayerischen Bezirke, für Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen, kurz „FBB“ genannt, dienen dazu, Menschen mit Behinderung zu fördern. Speziell das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die sogenannte Inklusion, ist das Ziel dieser Förderung.
Diese Förderung geschieht in drei Bereichen:
- Inklusiv/ offen für Menschen mit Behinderungen und ohne Behinderungen
- Es sind nur für Teilnehmer*innen mit Behinderung Teilnehmertage zu beantragen. Die Förderung reduziert jedoch den Teilnehmerbeitrag für alle Teilnehmer
(mit und ohne Behinderung). - Pro Maßnahme: Kosten mindestens in Höhe der Zuwendung! Einnahmen müssen angerechnet werden
- Die Kosten müssen für die Durchführung der Maßnahme notwendig sein, z.B. Materialkosten, Eintrittsgelder, Fahrtkosten, etc. (keine fortlaufenden Fixkosten)
- Antragsteller ist Veranstalter der Maßnahme.
- Keine schulische Maßnahme
- Keine Maßnahmen im Rahmen des originären Aufgabenbereiches/ keine Doppelfinanzierung
- Die Richtlinie richtet sich nicht an Menschen mit psychischer Erkrankung; Teilnehmertage können nicht für diesen Personenkreis beantragt werden außer es besteht
gleichzeitig eine Behinderung im Sinne der Richtlinie.
- Begegnungsmaßnahmen müssen öffentlich ausgeschrieben sein oder sich zumindest auch an externe Personen mit und ohne Behinderung richten.
- Bei Begegnungsmaßnahmen ist weder die Anzahl noch die Zusammensetzung der Teilnehmenden ohne größeren organisatorischen Aufwand festzustellen.
- Begegnungsmaßnahmen sind einmalige, nicht regelmäßige Veranstaltungen.
- Unter Begegnungsmaßnahmen sind in der Regel größere Veranstaltungen zu verstehen und es ist (entsprechend der pauschalen Förderhöhe) von mindestens 46 Personen auszugehen.
Freizeitmaßnahmen müssen grundsätzlich inklusiv konzipiert sein, sind jedoch auch innerhalb einer Peergroup möglich, wenn dadurch Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen ermöglicht werden.
- Bei einer eintägigen Maßnahme kann ab 180 Minuten Unterrichtszeit ein Teilnehmertag gerechnet werden.
- Bei Bildungsmaßnahmen, die über mehr als einen Tag verteilt sind, kann pro volle 360 Minuten Unterrichtszeit ein Teilnehmertag angerechnet werden. Ab vollen 720 Minuten kann bei mehrtägiger Durchführung ein zweiter Teilnehmertag angerechnet werden (usw.).
Antragstellung einer Begegnungsmaßnahme
Für den Zuschussantrag eines mehrtägigen Begegnungsaufenthaltes, eines Begegnungsaufenthaltes mit einer Übernachtung und einer eintägigen Begegnungsveranstaltung sind folgende Angaben erforderlich:
- Termin bzw. Dauer der Maßnahme
- Voraussichtliche Zahl der Teilnehmer mit und ohne Behinderung
- Voraussichtliche Gesamtkosten
Dieser Antrag kann direkt am PC ausgefüllt und per Mail an uns geschickt werden Externer Link:foerdermittel.bayern@vdk.de
Abrechnungsformulare
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Begegnungsmaßnahme sind folgende Unterlagen mit Originalbelege einzureichen:
Förderer
Diese Maßnahmen werden aus Mittel des Bezirks Oberbayern, Niederbayern, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz und Schwaben gefördert.