Kategorie VdK-Zeitung Soziale Gerechtigkeit Behinderung

Gehörlosengeld kommt doch nicht

Von: Sebastian Heise

Die Kürzungen im bayerischen Sozialhaushalt treffen jetzt auch gehörlose Menschen im Freistaat. Das zugesagte Gehörlosengeld wurde ersatzlos gestrichen – für den VdK Bayern ein Unding. 

Sozialministerin Ulrike Scharf spricht bei einer VdK-Veranstaltung zur Landtagswahl am Podium.
Zu viel versprochen: Bei einer VdK-Veranstaltung zur Landtagswahl sagte Sozialministerin Ulrike Scharf, sie werde sich für das Gehörlosengeld einsetzen. © Thomas Rosenthal

Mit dem Gehörlosengeld sollte in Bayern ein wichtiger Beitrag für bessere Teilhabe kommen. Das hatte der  VdK Bayern seit Langem von der Staatsregierung gefordert. Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf hatte auch bei der zentralen Veranstaltung des VdK Bayern zur vergangenen Landtagswahl 2023 in ihrer Rede betont, dass sie sich dafür starkmachen werde. Sie kündigte eine „neue, dauerhafte soziale Leistung“ an. Doch nun kam die Rolle rückwärts, und die Staatsregierung strich das Gehörlosengeld.

Obwohl es im Koalitionsvertrag der bayerischen Regierungskoalition steht, werde es nicht kommen, sagte CSUkurz fürChristlich-Soziale Union-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek im Zusammenhang mit der Haushaltsdebatte im bayerischen Landtag. Seine Begründung: Es brauche stabile Finanzen und keine neuen Schulden.

VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele kritisierte diese Kehrtwende zu Lasten der gehörlosen Menschen scharf. Im Instagram-Kanal des VdK Bayern sagte Bentele: „Als Sozialverband VdK fordern wir dringend die Einführung eines Gehörlosengelds in Bayern. Der Haushalt darf nie dafür entscheidend sein, ob Menschen, die gehörlos sind, teilhaben können oder nicht.“

Der VdK Bayern hatte in seinen sozialpolitischen Forderungen zur Landtagswahl 2023 die Einführung eines Gehörlosengelds analog zum bayerischen Blinden- und Sehbehindertengeld gefordert. Gehörlose Menschen haben behinderungsbedingt Mehraufwendungen, etwa für Gebärdensprachdolmetschung, die sie bisher oft aus eigener Tasche zahlen müssen.

Blinde Menschen erhalten im Freistaat auf Antrag monatlich 776 Euro, taubblinde Menschen 1552 Euro, hochgradig Sehbehinderte 232,80 Euro und taubsehbehinderte Menschen 465,60 Euro.