Nur ein Cent Zuschlag
Bei der Grundrente erleben viele Ruheständler eine Enttäuschung
Bei allen Rentnerinnen und Rentnern ist mittlerweile die Überprüfung auf einen Grundrentenzuschlag abgeschlossen. Die durchschnittliche Erhöhung bei denen, die die Kriterien erfüllen, liegt bei 86 Euro im Monat. Bei manchen sind es nur wenige Cent. Der VdK fordert daher deutliche Nachbesserungen.
Zwei Jahre nach Einführung der Grundrente sind alle 26 Millionen Renten überprüft. Das Ergebnis: 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen einen Zuschlag. Maximal erhöht sich die monatliche Rente dadurch um 419 Euro. Meistens sind es aber nur zweistellige Beträge.
Bei vielen ist beim Blick auf den geänderten Bescheid die Enttäuschung groß. Die Verbesserung ist minimal, oft sind es nur wenige Euro. In Einzelfällen bringt der Grundrentenzuschlag sogar nur einen Cent, wie die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage der VdK-ZEITUNG bestätigte.
Für den Sozialverband VdK ist dies ein Beleg, dass das Gesetz deutlich nachgebessert werden muss. Der Zuschlag müsste in allen Fällen spürbar höher ausfallen, um seinen Zweck zu erfüllen. Außerdem spricht sich VdK-Präsidentin Verena Bentele dafür aus, die Zugangsvoraussetzungen zu vereinfachen. Die enorm aufwändige und teure Einkommensprüfung sollte gestrichen und der Zuschlag wie bei der Mütterrente unabhängig vom Einkommen des Partners oder der Partnerin ausgezahlt werden, fordert Bentele. „Außerdem müssen mehr Zeiten bei der Anrechnung für die 33 Grundrentenjahre, die man benötigt, berücksichtigt werden“, bekräftigt sie. So sollten auch Zeiten der Erwerbsminderung und der Arbeitslosigkeit dazugezählt werden.
Zudem fordert der Sozialverband VdK, die Gleitzone auf 30 Jahre zu verringern und die Abschläge von 12,5 Prozent auf den Grundrentenaufschlag zu streichen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Grundrente wieder etwas gekürzt wird“, so Bentele.
Der Freibetrag für Einkommen aus der gesetzlichen Rente muss für alle Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger unabhängig der Grundrentenjahre gelten. So könnten drei Millionen Menschen profitieren.
Menschen, deren Renten zu gering zum Leben sind, können ergänzend Grundsicherung im Alter beantragen. Das Sozialamt schaut, wieviel Geld man zum Leben braucht, also Regelsatz, Miete, Heizung, und zieht davon den Betrag ab, den man zur Verfügung hat, also die Rente. Seit einiger Zeit wird bei den Rentner/innen, die die Voraussetzung der 33 Grundrentenjahre erfüllen, aber nicht die komplette Rente abgezogen, sondern ein sogenannter Freibetrag darf behalten werden. Das können im Moment bis zu 251 Euro sein.
Der Gesetzgeber hatte diesen Freibetrag mit der Grundrente eingeführt, weil er das ursprüngliche Versprechen, nämlich mit der Grundrente ist keiner nach einem langen Arbeitsleben mehr auf Grundsicherung angewiesen, nicht eingehalten hatte. Somit soll es für diejenigen wenigstens in der Grundsicherung eine Verbesserung geben. Der Sozialverband VdK fordert diesen Freibetrag für alle gesetzlichen Renten, denn schließlich haben sich die Menschen die alle durch ihre Beiträge erwirtschaftet. Diese Lebensleistung muss für alle anerkannt werden.
Langfristig sollte der Grundrentenzuschlag überflüssig werden, betont Verena Bentele. „Ziel muss sein, dass die Menschen von ihrer Rente gut leben können. Wir brauchen mehr Tarifbindung, anständige Löhne und die Erhöhung des Mindestlohns auf mindestens 13 Euro.“