Prüfung des Rentenkontos kann sich lohnen
Manchmal fehlen relevante Daten – Eine Kontenklärung kann die Altersbezüge erhöhen

Die Deutsche Rentenversicherung führt für jede Versicherte und jeden Versicherten ein Versicherungskonto. Darin werden alle Zeiten aufgeführt, die für die Rente wichtig sind. Nicht immer sind diese Daten vollständig. Deshalb empfiehlt der VdK, diese zu überprüfen.
Versicherte, die mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommen ab ihrem 27. Lebensjahr einmal im Jahr eine Renteninformation. Diese zeigt den bisher erworbenen Rentenanspruch auf, informiert über die voraussichtliche Höhe der Rente ab dem Renteneintrittsalter sowie über den aktuellen Stand im Fall einer Erwerbsminderungsrente.
Fehlerhafte Daten ändern
Ab dem 55. Lebensjahr wird die jährliche Renteninformation durch eine ausführliche Rentenauskunft ersetzt, die alle drei Jahre verschickt wird. Sie enthält detaillierte Informationen zu den gespeicherten Monaten und Jahren, die auf die Rente angerechnet werden, zu den erworbenen Entgeltpunkten sowie zum voraussichtlichen Beginn der Altersrente.
Versicherte können jederzeit Auskunft über den Stand ihres Versicherungskontos bekommen und fehlerhaft gespeicherte Daten ändern lassen. Die Überprüfung kann sich lohnen, denn manchmal liegen der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) nicht alle Daten vor. Eine Kontenklärung hilft, die vorhandenen Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls Lücken zu schließen.
Wer schriftlich oder telefonisch einen entsprechenden Antrag stellt, bekommt per Post seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Dieser ist die Basis für die Berechnung der Rente und sollte neben der Erwerbstätigkeit auch Zeiten der Schul- und Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und Angehörigenpflege erfassen. Jede Zeile mit Monats- und Jahresangaben entspricht einem Versicherungszeitraum.
Fühlt man sich bei der Überprüfung unsicher, kann man sich professionelle Hilfe holen, beispielsweise bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung, bei ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und -beratern oder in den VdK-Kreisgeschäftsstellen. Korrekturen und Ergänzungen können mit den Kopien entsprechender Belege, wie beispielsweise Schul-, Studien- und Arbeitszeugnisse sowie Lohnabrechnungen, an die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung geschickt werden.
Vorzeitig in Rente
Manchmal liegen die Zeiten oder Tätigkeiten schon länger zurück. Dann helfen die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Mitarbeitenden weiter. Oft wissen sie aus Erfahrung, wo man fehlende Dokumente möglicherweise noch bekommen kann. Für die gesetzliche Rente nicht relevant sind private Auszeiten oder selbstständige Tätigkeiten ohne Beitragszahlung. Solche Lücken bleiben bestehen.
Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, muss grundsätzlich mit Abschlägen rechnen. Wie hoch diese sind, erfahren Versicherte in einer besonderen Rentenauskunft, die sie ab dem 50. Lebensjahr beantragen können. Generell gilt: Für jeden Monat, den eine Person früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent abgezogen. Diese Abschläge können ganz oder teilweise durch vorherige Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Auch darüber informiert die Rentenauskunft.
Der Sozialverband VdK ist seinen Mitgliedern bei der Überprüfung der Renteninformation sowie einem Kontenklärungsverfahren gerne behilflich. Fragen Sie einfach in Ihrer Geschäftsstelle nach!