Kategorie Aktuelle Meldung Pflege Pflegebedürftige Kinder

VdK Bayern warnt: Schwer kranken Kindern droht massive Unterversorgung

Für schwer kranke Kinder und Jugendliche, die zu Hause intensivpflegerisch betreut werden müssen, vergrößert sich durch eine aktuelle Neuregelung der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) die jetzt schon bestehende Versorgungslücke.

Auf dem Foto sieht man VdK-Präsidentin und Landesvorsitzende Verena Bentele.
© Susie Knoll

Die Neuregelung gilt auch für Erwachsene, aber insbesondere Kindern droht eine massive Unterversorgung. Eltern, die ihre häusliche Situation mit stark pflegebedürftigen Kindern ohnehin nur mit großem persönlichem Einsatz bewältigen können, bekommen derzeit schon stark gekürzte oder gar keine Leistungen mehr. Selbst bei Gewährung werden deutlich höhere Zuzahlungen fällig.

Landesvorsitzende Verena Bentele: 

„Wir erhalten beim VdK vermehrt verzweifelte Nachfragen von Eltern von Kindern mit schweren chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Wenn keine Außerklinische Intensivpflege mehr gewährt wird, fehlen in Bayern alternative Versorgungsangebote durch ambulante Dienste oder spezialisierte wohnortnahe Einrichtungen. Außerdem sind Kindergarten- und Schulbesuch in Gefahr, wenn keine notwendige medizinische Versorgung erfolgen kann. Letztlich müssen die Eltern selbst die gesamte Versorgung übernehmen. 

Die AKI-Neuregelung trifft in der häuslichen Pflege also ausgerechnet diejenigen, die sowieso schon Tag und Nacht an ihre Grenzen gehen, um ihre Kinder mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen. Wir brauchen schnell eine Lösung für Familien mit Kindern, die aus der AKI herausfallen und auf sich selbst gestellt sind. Kassen und Bezirke in Bayern müssen gemeinsam eine einheitliche Regelung finden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Betroffene derzeit oft einzeln ihren Anspruch einklagen müssen. Pflegende Eltern brauchen Entlastung und keine weiteren Sorgen. Das betrifft auch die Vorschrift, dass solche Patientinnen und Patienten künftig zweimal im Jahr eine Verordnung brauchen. Aus VdK-Sicht muss für diese Betroffenengruppe ein einmaliges ärztliches Gutachten reichen, denn allein der Weg dorthin ist für viele schwerkranke Kinder eine Zumutung.“  

Klage beim Sozialgericht möglich 

Betroffene und deren Angehörige können den Leistungsanspruch zur Außerklinischen Intensivpflege am Sozialgericht einklagen. Auch der Sozialverband VdK Bayern begleitet solche Verfahren. Mittlerweile liegen einige Urteile vor, die überwiegend zugunsten der Versicherten gefällt wurden. Allerdings müssen sich Klagende auf längere Verfahrensdauern einstellen.

Kontakt

Auf dem Foto sieht man die Pressesprecherin Dr. Bettina Schubarth.
© Stephan Görlich

Kontakt: Dr. Bettina Schubarth Pressesprecherin „Presse, PR, Neue Medien“

Telefon: 089 2117-289 089 2117-289 E-Mail: b.schubarth@vdk.de

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