Krankenkasse zahlt orthopädische Maßschuhe für VdK-Mitglied
Michael Kiel reicht bei seiner Krankenkasse ein hausärztliches Rezept für orthopädische Maßschuhe ein. Diese weigert sich, die Kosten zu übernehmen. Er wendet sich an den VdK, der Klage einreicht und zwei Jahre lang für das Mitglied kämpft.
Michael Kiel ist bereits seit 2017 erwerbsgemindert und hat einen Grad der Behinderung von 60. Aufgrund verschiedener chronischer Erkrankungen wie etwa Morbus Crohn ist er zur Behandlung immer wieder im Krankenhaus.
Kein Normalschuh passt
Der heute 31-Jährige hat nicht nur große, sondern auch besonders breite Füße. Passendes Schuhwerk zu finden, ist sehr schwierig. „Bis 2020 gab es ein einziges Schuhmodell, mit dem ich klarkam“, schildert Michael Kiel. Nachdem dieses abgetragen war und er ein neues benötigte, stellte er fest, dass die Schuhfirma das Modell nicht mehr herstellt. Von nun an fing er an, draußen barfuß zu laufen, auch im Winter. In dieser Zeit verformten sich die Füße so stark, dass der Betroffene weder im Schuhgeschäft noch in Online-Shops passende Straßenschuhe fand. Deshalb benötigte er orthopädische Maßschuhe, die extra angefertigt werden müssen.
Ein hausärztliches Rezept bestätigte, dass die Füße des Patienten aufgrund der Diagnose „Fußdeformität und Senk-Spreizfuß“ nicht in Konfektionsschuhe hineinpassen. Der Schuhmacher hat daraufhin die Füße vermessen und einen Kostenvoranschlag gemacht, der bei 1600 Euro lag. Den Antrag schickte der Schuster im September 2021 an die Krankenkasse.
Nachdem das VdK-Mitglied von der Krankenkasse einige Wochen später immer noch nichts gehört hatte, stellte es den Antrag Ende 2021 erneut. Nun reagierte die Krankenkasse. Sie lehnte die Übernahme der Kosten unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots ab: Ein Hilfsmittel muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Nach Ansicht der Krankenversicherung werde eine angemessene Gehfähigkeit mit Hilfsmitteln wie Einlagen und Therapieschuhen erreicht.
Mit dem ablehnenden Bescheid wandte sich der Oberfranke im März 2022 an die VdK-Kreisgeschäftsstelle in Hof. Diese legte sofort Widerspruch ein. Im Widerspruchsverfahren reichte der VdK ein Attest des Hausarztes und eines Orthopäden ein. Doch die Krankenkasse wies den Widerspruch zurück. Der VdK beschritt daraufhin den Klageweg.
Sturz in Plastikpantoffeln
Weil Michael Kiel oft barfuß unterwegs war, fiel er bei alltäglichen Besorgungen und Arztbesuchen wiederholt negativ auf. So bekam er von einem Supermarkt Hausverbot, und auch der Hausarzt wies den Patienten an, die Praxis aus hygienischen Gründen nur mit Schuhen zu betreten. Deshalb bestellte sich der Oberfranke breite Plastikpantoffeln. In die Clogs passten seine Füße zwar hinein, doch boten diese Schuhe kaum Halt. Er stürzte mehrmals und brach sich dabei das Knie an.
Im Zuge des Klageverfahrens ist Michael Kiel begutachtet worden. Das Gutachten, das das Gericht beauftragt hatte, war negativ: „Es liegt keine so ausgeprägte Formabweichung vor, die eine Maßanfertigung bedingen würde“, hieß es in der Stellungnahme. Das VdK-Mitglied hat daraufhin in Eigeninitiative ein ausführliches Gegengutachten erstellen lassen, das in dem Fall die entscheidende Wende brachte.
Urteil des Sozialgerichts
Die Reaktion des Sozialgerichts überraschte sogar die VdK-Bezirksgeschäftsstelle: Die Richterin setzte sich über das eigene Gerichtsgutachten hinweg, da das Gegengutachten sie mehr überzeugte. Aus ihrer Sicht war es damit nachvollziehbar, dass dem Kläger keine üblichen Gebrauchsschuhe passen.
Das Sozialgericht verurteilte die Krankenversicherung im April 2024 dazu, die Kosten für ein Paar orthopädische Maßschuhe zu übernehmen. „Die Maßschuhe dienen dem Ausgleich einer Gehbehinderung und damit der Befriedigung seiner Grundbedürfnisse“, urteilte die Richterin.
„Ich bin überglücklich“, sagt Michael Kiel. „Vier Jahre lang hatte ich keine passenden Schuhe.“ Er ist dem VdK sehr dankbar für die Unterstützung.