
Rentenregelalter und Renteneintrittsalter: zwei Begriffe erklärt
Liest man Artikel zum Thema Rente, werden häufig bestimmte Begriffe durcheinandergebracht oder falsch verwendet. Zwei Beispiele für falsche beziehungsweise uneindeutige Verwendungen sind die Begriffe Rentenregelalter und -eintrittsalter.

Um allerdings Aussagen zum Rentensystem treffen zu können und eigene Forderungen aufzustellen, ist es unumgänglich, Sachverhalte korrekt und eindeutig zu beschreiben. Aus diesem Grund erklären wir die Begriffe Rentenregelalter und Renteneintrittsalter und ordnen sie ein.
Rentenregelalter
Das Rentenregelalter ist das Alter, mit dem Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung laut der gesetzlichen Regelaltersgrenze in Rente gehen können, um Anspruch auf eine Regelaltersrente ohne Abschläge zu haben. Entscheidend sind hier demnach gesetzliche Vorgaben.
Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter, beschreibt das Lebensalter, ab dem eine Person eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich bezieht – wann sie also unabhängig von der Regelaltersgrenze in Rente geht.
Die Regelaltersgrenze für den Bezug einer Altersrente lag ein Jahrhundert lang unverändert bei 65 Jahren (betrachtet man nur die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, ohne DDR). Für Frauen gab es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, ab 60 Jahren in Rente zu gehen. Startpunkt war das Versicherungsgesetz für Angestellte aus dem Jahr 1913. Im Jahr 2007 trat dann das RVAltersgrenzenanpassungsgesetz in Kraft, das seit 2012 die Regelaltersgrenze bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre erhöht.
Wer ab dem Jahr 1964 geboren wurde, kann dadurch erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet: Mit 67 Jahren erreichen diese Beschäftigten die Regelaltersgrenze und können abschlagsfrei in Rente gehen. Das ist im Jahr 2031 der Fall. Für alle Jahrgänge, die vor 1947 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für alle Personen, die ab 1947 geboren wurden, erhöht sich das Rentenregelalter schrittweise, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
vor 1947 | 65 Jahre |
1947 | 65 Jahre, 1 Monat |
1948 | 65 Jahre, 2 Monate |
1949 | 65 Jahre, 3 Monate |
1950 | 65 Jahre, 4 Monate |
1951 | 65 Jahre, 5 Monate |
1952 | 65 Jahre, 6 Monate |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Die Regelaltersgrenze wurde nicht für alle Rentenarten auf 67 Jahre angehoben. Einige Altersrenten sind davon ausgenommen, wobei auch hier länger gearbeitet werden muss als zuvor.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Anspruch darauf haben Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können und die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil seit 1. Juli 2014 alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für die, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, wird die Altersgrenze aber schrittweise angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 kann diese Rente erst mit 65 Jahren in Anspruch genommen werden.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwer behinderte Menschen wird ebenfalls stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. Auch hier ist eine abschlagsfreie Rente ab Geburtsjahrgang 1964 erst mit 65 Jahren möglich. Die Altersgrenze, ab der diese Rente – jedoch mit Abschlägen – erhalten werden kann, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre.
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter war dagegen meist niedriger als die Regelaltersgrenze. Lediglich bis zur Rentenreform 1972 gingen Männer (in Westdeutschland) im Durchschnitt später als mit 65 Jahren in den Ruhestand. Die Frauen haben im Schnitt nie länger als bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Damals wurden betriebliche und tarifliche Vorruhestands und Frühverrentungsmöglichkeiten erheblich ausgeweitet, wodurch das Renteneintrittsalter stark sank. Einen Tiefpunkt erreicht es 1982 mit 62,3 Jahren für Männer und 61,5 Jahren für Frauen. Danach stieg das Renteneintrittsalter aufgrund von politischen Maßnahmen wieder an, besonders bei Frauen.
In den 1990erJahren sank das Renteneintrittsalter erneut, bis diese Entwicklung ab 1997 mit der Einführung von finanziellen Abschlägen bei Frühverrentungen gestoppt wurde. Seitdem arbeiten Männer und Frauen im Durchschnitt länger, bis sie in Rente gehen. Dies hängt auch damit zusammen, dass das Rentenniveau aufgrund politischer Entscheidungen in den letzten Jahr-zehnten immer weiter gesunken ist. Dadurch müssen viele Menschen länger arbeiten, um im Alter über die Runden zu kommen. In den vergangenen Jahren hat sich das Renten eintrittsalter stabilisiert. Frauen und Männer bezogen 2022 und 2023 mit durchschnittlich 64,4 Jahren erstmals eine Altersrente.
Durchschnittliches Renteneintrittsalter Altersrente 1982–2023
1982 | 1993 | 1997 | 2000 | 2005 | 2010 | 2015 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Männer | 62,3 | 63,1 | 62,0 | 62,2 | 63,1 | 63,8 | 63,9 | 64,0 | 64,1 | 64,1 | 64,4 | 64,4 |
Frauen | 61,5 | 63,0 | 62,3 | 62,3 | 63,2 | 63,3 | 64,9 | 64,5 | 64,2 | 64,2 | 64,4 | 64,4 |
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass eine Mehrheit der Menschen die Regelaltersgrenze nicht erreicht – das Renteneintrittsalter liegt weiter deutlich darunter. Es fehlt nach wie vor an Lösungen für Menschen, die nicht bis 67 arbeiten können. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in körperlich besonders belastenden Berufen und ältere Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht mehr am Arbeitsleben teilhaben können. Der VdK lehnt Forderungen nach einer weiteren Erhöhung der Regelaltersgrenze daher strikt ab. Die Regelaltersgrenze nochmals nach oben zu verschieben, ohne dass die Arbeitsbedingungen sich so verbessern, dass das Renteneintrittsalter signifikant steigt, wäre nichts anderes als eine Rentenkürzung.