Kategorie VdK-Zeitung Erfolgsgeschichte Behinderung

Schnell und unbürokratisch

Von: Annette Liebmann

Dank des VdK werden Hilfsmittel für die Teilnahme am Schulunterricht zeitnah genehmigt

Die zwölfjährige Michaela Gruber* aus dem unterfränkischen Landkreis Haßberge hat eine schwere Sehbehinderung. Um in der Schule am Unterricht teilnehmen zu können, benötigt sie ein Notebook, das sie regelmäßig aufladen muss und an dem sie weitere Geräte anschließen kann. Auf Druck des VdK hat der Bezirk Unterfranken die Kosten für eine Dockingstation sowie für weitere Geräte übernommen.

Aufgrund einer Erbkrankheit hat Michaela Gruber ein Sehvermögen von nur 15 Prozent und ist auf Hilfsmittel angewiesen – auch im Schulunterricht. In der Grundschule nutzte sie ein stationäres Bildschirmlesegerät. In der Realschule reichte das nicht mehr aus, da dort mehrmals am Tag der Unterrichtsraum gewechselt wird. Deshalb hatten der Bezirk Unterfranken und die Krankenkasse bereits 2020 ein tragbares Notebook sowie dessen Einrichtung und Konfiguration finanziert.

Im Februar 2022 beantragten Michaela Grubers Eltern für ihre Tochter eine schwenkbare Dockingstation, eine Funkmaus und einen Laptopständer bei der Krankenkasse. Die Geräte waren notwendig geworden, weil das bisherige Computerzubehör zu viel Platz auf dem Schreibtisch benötigte und das Arbeiten kaum mehr möglich war. Mit der Dockingstation können mehrere Geräte an den Laptop angeschlossen werden, unter anderem eine Kamera, mit deren Hilfe Michaela Bilder und Schrift besser erkennen kann. Da sie sich für die Kostenübernahme nicht zuständig sah, lehnte die Kasse den Antrag ab und verwies die Eltern an den Bezirk.
Auch der Bezirk lehnte den Antrag ab mit der Begründung, dass die Genehmigung der Schule für das Anbringen der Dockingstation fehle. Als sie erneut einen Antrag stellten, forderte der Bezirk die Eltern auf, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Das taten die Eltern, und der Bezirk lehnte die Kostenübernahme erneut ab.

Im Mai 2022 wandten sich Michaelas Eltern schließlich an den VdK. Zu diesem Zeitpunkt wären sie bereit gewesen, das Computerzubehör aus eigener Tasche zu bezahlen. Doch VdK-Mitarbeiterin Christa Schonunger riet davon ab, weil sie überzeugt war, dass der Bezirk in der Pflicht steht, die Kosten zu übernehmen. Allerdings befürchtete sie, dass es noch einige Zeit bis zur Entscheidung dauern könnte. „Das wäre auf Kosten des Mädchens gegangen“, sagt sie. Die Zwölfjährige hätte nicht unter angemessenen Bedingungen lernen können. Deshalb blieb sie hartnäckig und hakte immer wieder nach. „Ich stand ständig in Kontakt mit dem Bezirk und habe wöchentlich dort angerufen“, erinnert sie sich.

Hilfe zur Schulbildung

Ihr Einsatz hat sich gelohnt: Nur fünf Wochen später bewilligte der Bezirk die beantragten Geräte. Grundlage für die Genehmigung ist die Eingliederungshilfe, die Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung unterstützen soll, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern. Das ist auch bei Michaela Gruber der Fall, da es sich bei den beantragten Geräten um eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung handelt.

„Ich bin dem VdK sehr dankbar“, sagt Vater Harald Gruber*. „Die Mühlen der Behörden mahlen sehr langsam. Ohne die Hilfe des VdK hätten wir sicher noch viele Monate gewartet.“

*Namen der Redaktion bekannt