
VdK hilft diverser Person
Der Sozialverband VdK Bayern setzt sich für alle Menschen ein, auch für diejenigen, die sich keinem Geschlecht fest zuordnen können. Dies zeigt der Fall eines Mitglieds des Kreisverbands Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach.

Chris Juram* fühlt sich weder eindeutig als Mann noch als Frau. Auf eigene Kosten hat sich das VdK-Mitglied Brustimplantate einsetzen lassen und diese Ausgaben auch nicht nachträglich bei seiner Krankenkasse eingereicht.
Leider gab es nach dieser Operation Komplikationen. Eine Brust entzündete sich, sodass Juram ein weiteres Mal operiert werden musste. Dabei wurden die Implantate vorübergehend herausgenommen, das Gewebe gesäubert und die Implantate wieder eingesetzt.
Die Krankenkasse lehnte es ab, die Kosten dafür zu übernehmen. Sie begründete dies damit, dass die ursprüngliche Operation vom VdK-Mitglied selbst bezahlt wurde, dieser Eingriff nur kosmetische Hintergründe gehabt hätte und nicht krankheitsmotiviert gewesen wäre.
Eindeutiges Gutachten
Chris Juram wandte sich daher an den Sozialverband VdK und bat um Unterstützung. VdK-Kreisgeschäftsführer Kristian Müller nahm sich des Falles an. Nachdem die Krankenkasse auch den Widerspruch abgewiesen hatte, zog Juram mithilfe des VdK vor das Sozialgericht in München.
Das Gutachten, das zu diesem Gerichtsverfahren erstellt wurde, war eindeutig. Demzufolge leidet Chris Juram unter einer Störung der Geschlechtsidentität. Damit liegt eine zwingende Voraussetzung dafür vor, dass die Krankenkasse entsprechende Behandlungen und Operationen bezahlen muss. Die Kasse lenkte ein und übernahm die Kosten der Nachoperation. Zu einem Urteil kam es nicht, da sich die Prozessbeteiligten zuvor per Vergleich einigten.
Doch trotz dieses Ergebnisses weigerte die Krankenkasse sich ein weiteres Mal, Behandlungskosten von Chris Juram zu übernehmen. Erneut setzte sich der Sozialverband VdK erfolgreich für das Mitglied ein, sodass die Krankenkasse auch diesen Bescheid zurücknehmen musste und die Kosten übernahm.
Kristian Müller kann nicht nachvollziehen, warum es zu einer zweiten Auseinandersetzung kam, nachdem das gerichtliche Gutachten im ersten Verfahren eindeutig ausgefallen ist. Umso mehr freute es ihn, dass er zusammen mit dem Team seiner Kreisgeschäftsstelle und des VdK-Bezirks Oberbayern dem Mitglied helfen konnte. Chris Juram ist dem Sozialverband sehr dankbar. „Ich bin froh, dass mich der VdK so gut unterstützt hat“, sagt das Mitglied.
Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des VdK Bayern, erklärt, ein solcher Fall sei eher eine Ausnahme unter den Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungen. „Die VdK-Beschäftigten sowohl in der Beratung als auch bei der Vertretung vor den Sozialgerichten bearbeiten jeden Fall bestmöglich und verhelfen so vielen Mitgliedern zu ihrem Recht“, betont Overdiek.
*Name von der Redaktion geändert
Diversität
Seit Ende 2018 können sich Menschen in Deutschland neben „männlich“ und „weiblich“ auch als „divers“ oder „ohne Geschlecht“ im Personenstandsregister eintragen lassen. Die Option „divers“ wurde eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde einer betroffenen Person auf eine positive Option stattgegeben hatte. Die Bundesrepublik gehört damit zu den wenigen Staaten weltweit, die eine dritte Geschlechtsoption rechtlich anerkennen.
Menschen können aus Überzeugung heraus divers sein und offen damit umgehen. So hat beispielsweise der Schweizer Sänger Nemo vor seinem Sieg beim Eurovision Song Contest 2024 gesagt, er sei non-binär, sieht sich also weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig.
Manche Menschen leiden darunter, nicht eindeutig männlich oder weiblich zu sein. Um einer solchen Störung der Geschlechtsidentiät abzuhelfen, sind gegebenfalls medizinische Maßnahmen notwendig.
Für diverse Menschen gibt es mittlerweile viele Anlaufstellen, an die sie sich wenden können. Dazu gehören auch die Antidiskriminierungsstellen des Bundes und der Länder.