Eine individuelle Beratung und Vertretung im Sozialrecht ist die Domäne des Sozialverbands VdK Bayern.
Nah und kompetent: Die Rechtsberatung beim VdK Bayern
Verschaffen Sie sich mithilfe unserer Sozialrechtsberaterinnen und -berater Klarheit über Ihre sozialrechtlichen Ansprüche. Das VdK-Team vor Ort bringt Ihre Anträge und Widersprüche erfolgreich auf den Weg. Denn unseren Expertinnen und Experten macht im Sozialrecht so schnell niemand etwas vor. Ein weiterer Vorteil für Sie: Eine Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Bayern ist ganz in Ihrer Nähe.
an Nachzahlungen erstritten wir für unsere Mitglieder 2024.
Über
382.000
382.000
Rechtsberatungen im Jahr 2024
Fragen und Antworten zur Rechtsberatung
Unsere VdK-Rechtsexperten vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:
Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung)
Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“)
Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
Arbeitsförderungsrecht (SGB III) zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter
Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG) zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung
Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit.
Bitte beachten bei einer Terminvereinbarung in unseren Geschäftsstellen:
Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.
Unsere Sozialrechtsberatung und das Antragsverfahren sind für unsere Mitglieder grundsätzlich kostenfrei. Es entstehen für Sie erst dann zusätzliche Kosten, wenn wir Sie sozialrechtlich in einem Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren vertreten. Je nach Mitgliedsdauer reduzieren sich die Kosten für Sie.
Mit Beschluss des Landesausschusses vom 23.11.2024 wurde auf Grundlage von § 10 Absatz 2 unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren festgelegt:
Das Widerspruchsverfahren kostet einmalig 70 Euro.
ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 15 Euro
ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 5 Euro
ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Das Klageverfahren kostet einmalig 90 Euro.
ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 30 Euro
ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 20 Euro
ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Das Berufungsverfahren kostet einmalig 130 Euro.
ab 10 Jahren Mitgliedschaft: 100 Euro
ab 15 Jahren Mitgliedschaft: 60 Euro
ab 20 Jahren Mitgliedschaft: 40 Euro
ab 30 Jahren Mitgliedschaft: 0 Euro
Wenn Sie weniger als ein Jahr bei uns Mitglied sind, erheben wir bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus.
Der Sozialverband VdK Bayern ermöglicht die sichere Übertragung von Unterlagen durch Mitglieder an ihre zuständige VdK-Geschäftsstelle. Über unser Online-Formular können Sie Ihrer Geschäftsstelle einfach und bequem die erforderlichen Schriftstücke zu Ihrem Anliegen (zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Bescheide) zukommen lassen. Wie Sie Ihre Unterlagen hochladen können, zeigen wir Ihnen in unserem Externer Link:Service-Bereich.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Sie brauchen einen Beratungstermin? Oder Hilfe beim Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren?
Werden Sie Mitglied, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber den Behörden oder Sozialversicherungsträgern durchzusetzen. Wir vertreten Sie auch vor dem Sozialgericht – und zwar durch alle Instanzen.
Musterschreiben zur Fristwahrung
In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch einlegen oder gegen eine Klage oder ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben. Verwenden Sie dafür unsere Musterschreiben.
Kategorie Erfolgsgeschichte| Behinderung| Hilfsmittel
VdK erstreitet elektrische Arm-Orthese
Nach einem Schlaganfall kam Dajana Marks aufgrund von Lähmungen an Arm und Hand im Alltag nicht mehr zurecht. Ihre Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme für eine elektrische Arm-Orthese aber mehrfach ab – bis sich der VdK einschaltete.
Kategorie Erfolgsgeschichte| Kinder und Jugendliche| Reha
Schwerstbehindertes Kind: Kasse muss für Klinikaufenthalte bezahlen
Dank der Rechtsabteilung des VdK Baden-Württemberg kann der schwerstbehinderte Luis zweimal im Jahr in einer Klinik in der Slowakei behandelt werden. Der VdK hat durchgesetzt, dass die AOK die Kosten für die Reha-Aufenthalte bezahlen muss.
Kategorie VdK-Zeitung| Erfolgsgeschichte
Teenager behält Merkzeichen „H“
VdK-Mitglied mit Stoffwechselerkrankung darf weiterhin Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen
Kategorie Erfolgsgeschichte| Pflege| Pflegeversicherung
VdK erkämpft für Seniorin Pflegegrad 2
76-Jährige hatte trotz starker motorischer Einschränkungen zunächst null Punkte in der Begutachtung bekommen
Kategorie Erfolgsgeschichte| Teilhabe| Gesundheit
Krebserkrankung: Übernahme von Studiengebühren erstritten
Ein VdK-Mitglied konnte nicht mehr im Pflegeberuf arbeiten. Sie begann deshalb ein Studium, um an einer Pflegeschule unterrichten zu können. Der VdK NRW setzte durch, dass die Rentenversicherung einen Teil der Studiengebühren übernimmt.
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