
VdK rettet die Wohnung und das Bürgergeld
Fast wäre die 59-jährige Sabine Basa aus der Wohnung geflogen. Das Jobcenter hatte wegen falscher Gründe das Bürgergeld gestrichen. Die VdK-Geschäftsstellen in Coburg und Bayreuth handelten schnell und konnten alles zum Guten wenden.

„Ohne den VdK hätte ich bis heute kein Geld“, sagt Sabine Basa, „und ich hätte meine Wohnung verloren.“ Die Oberfränkin hatte Ärger mit dem Jobcenter. Erst mithilfe der VdK-Kreisgeschäftsstelle in Coburg und der Bezirksgeschäftsstelle in Bayreuth wurde die Zwangsräumung abgewendet.
Die 59-Jährige war früher als Reinigungskraft tätig. Bei der Arbeit für eine Supermarktkette verletzte sie sich so schwer, dass sie langfristig erkrankte und nicht mehr in den Beruf zurückkehren konnte.
Mitbewohner zieht aus
2015 bekam sie erstmals Arbeitslosengeld II (Hartz IV), das später in Bürgergeld umbenannt wurde. Bis 2024 teilte sie sich mit einem Rentner eine Zweizimmerwohnung. Ihren Mietanteil bekam sie vom Jobcenter. Im Februar vergangenen Jahres zog ihr Mitbewohner jedoch aus. Sie teilte dies dem Jobcenter mit und legte als Beleg die Ummeldung ihres Bekannten vor. Sabine Basa brauchte ja dringend einen finanziellen Ausgleich, um die komplette Miete zahlen zu können.
Doch das Jobcenter Coburger Land reagierte nicht darauf. Ungünstigerweise traf ein Außendienstmitarbeiter der Behörde zweimal den bisherigen Mitbewohner zu Hause bei Sabine Basa an. Der Rentner hatte den Umzug nur mit seinem Golf 4 gestemmt und musste noch Wochen nach seinem Auszug immer wieder Sachen aus der Wohnung holen.
Das Jobcenter sah die beiden als Bedarfsgemeinschaft an und lehnte die Übernahme der Miete in Höhe von 366 Euro für die 48 Quadratmeter große Wohnung ab.
Nachdem Sabine Basa die August-Miete nicht mehr bezahlen konnte, drohte die Wohnungsgesellschaft für den Wiederholungsfall mit Kündigung. Die Oberfränkin versuchte alles, um das Jobcenter umzustimmen, und legte dreimal vergeblich Widerspruch gegen die Ablehnungen ein.
Zudem bemühte sich Basa, Anwälte zu finden, die ihr helfen. Dann erinnerte sie ihr bisheriger Mitbewohner, der selbst dem Sozialverband angehört, an ihre VdK-Mitgliedschaft. Sie folgte seinem Rat und wandte sich an die Kreisgeschäftsstelle in Coburg. Kreisgeschäftsführerin Maria Wagner handelte sofort und kontaktierte die VdK-Bezirksgeschäftsstelle in Bayreuth.
Sozialrechtsvertreterin Thanh Hanh Doan-Tonne leitete unmittelbar ein Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Bayreuth ein. Außerdem nahm sie umgehend Kontakt mit Sabine Basa auf. Diese war mittlerweile mit zwei Monatsmieten im Rückstand. Kurz nacheinander bekam sie einen Mahnbescheid und dann auch den Vollstreckungstitel zugesandt. Ihren Lebensunterhalt konnte sie ebenfalls nicht mehr decken.
Doan-Tonne schrieb der Wohnungsgesellschaft und erreichte, dass diese die Zahlungsfrist verlängerte. Zudem verzichtete der Vermieter darauf, Sabine Basa die Wohnung zu kündigen und räumen zu lassen.
Wenige Tage später lenkte das Jobcenter ein, überwies die Miete direkt an den Vermieter und zahlte die fehlenden Restbeträge an Sabine Basa aus.
„Das ging mir nahe“
Wegen „dieser Dramatik, die Wohnung möglicherweise zu verlieren und nicht genug Geld zum Leben zu haben“, handelte Wagner so schnell. „Dass das Jobcenter dermaßen die kalte Schulter zeigt – das ging mir persönlich nahe“, sagt sie. Da das Jobcenter die Mahngebühren des Vermieters von 50 Euro nicht bezahlen wollte, gewährte der VdK Coburg Basa eine entsprechende Beihilfe.
Sabine Basa ist so begeistert über die Hilfe des Sozialverbands, dass inzwischen auch ihre Mutter und ihr Stiefvater dem VdK beigetreten sind.