Bewegungstrainer nach drei Ablehnungen genehmigt
Louis Baumann ist seit seiner Geburt halbseitig gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Dennoch liebt er es, sich zu bewegen. Mit Unterstützung des VdK haben die Eltern nun erreicht, dass die Krankenkasse einen besonderen Bewegungstrainer bezahlt.

Der „Innowalk“ ist eine Art Stepper mit schwenkbarem Sitz. Dieser ist ideal, um einen Rollstuhlfahrer umzusetzen. „Mithilfe eines Lifts gelingt es mir, Louis allein auf das Gerät zu heben. Dann wird er angegurtet und vom Sitz in den Stand gebracht, wo er Laufbewegungen machen kann“, schildert Sabine Baumann, die Mutter von Louis. Eineinhalb Jahre hat sie mit ihrem Mann für die Bewilligung dieses Bewegungstrainers gekämpft.
Alte Geräte ungeeignet
Der Stepper war von einem Arzt des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum) verordnet worden, wo Louis in Behandlung war. Im September 2024 stellte die Familie den Antrag bei der Krankenkasse. Ein Vierteljahr später kam der Ablehnungsbescheid mit dem Verweis, dass der junge Mann bereits bestens versorgt sei. „Wir hatten noch zwei weitere Geräte zu Hause: Das eine war ein Bewegungstrainer, der für den Rollstuhl ungeeignet war, und das andere war ein Gehtrainer für Kinder, aus dem Louis mit seinen 1,75 Metern Körpergröße eindeutig rausgewachsen war“, berichtet Sabine Baumann.
Daraufhin legten die Eltern Widerspruch ein und begründeten ausführlich, warum die anderen Geräte nicht beziehungsweise nicht mehr geeignet sind. Im April 2025 kam erneut eine Ablehnung. Wieder verwies die Kasse auf die beiden bereits vorhandenen Bewegungstrainer.
Im Mai reichten die Eltern Klage ein. Hintergrund war ein im Februar 2025 neu eingeführtes Gesetz, das die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung, die in spezialisierten Zentren wie beispielsweise einem SPZkurz fürSozialpädiatrisches Zentrum behandelt werden, beschleunigen soll (Sozialgesetzbuch V, Paragraf 33, Absatz 5c). Damit sollten bürokratische Prüfungen durch Krankenkassen oder den Medizinischen Dienst entfallen. Das Gesetz zielt insbesondere auf Kinder und Jugendliche ab.
Keine Prüfung notwendig
Im Juni holten Sabine Baumann und ihr Mann noch einmal eine neue ärztliche Verordnung für den Stepper nach dem neuen Gesetz ein und hofften nun auf eine direkte Genehmigung. Anfang August lehnte die Krankenkasse mit derselben Begründung erneut ab.
Daraufhin wandten sich die Eltern an den VdK. In ihrer Stellungnahme im September hob VdK-Sozialrechtsvertreterin Thanh Hanh Doan-Tonne hervor, dass nach neuem Gesetz keine Erforderlichkeitsprüfung notwendig ist, und dass die anderen Bewegungstrainer nicht für den Behinderungsausgleich geeignet sind. Es folgte ein reger Briefwechsel, bis sich im Februar 2026 der Richter der Stellungnahme des VdK anschloss. Anfang März erkannte die Krankenkasse die Ansprüche von Louis Baumann endlich an. Der „Innowalk“ wird demnächst geliefert.
„Das Gerät wird jeden Tag im Einsatz sein“, sagt Sabine Baumann. Für Louis sei es eine große Erleichterung, wenn er sich bewegen könne. Dabei lockere sich auch seine oft verspannte Muskulatur. „Ich verstehe nur nicht, warum die Kasse nicht schon früher eingewilligt hat, wenn es doch so hervorragend hilft“, meint sie.
Auch VdK-Bezirksgeschäftsführerin Andrea Stühler-Holzheimer kann die starre Haltung der Krankenkasse nicht nachvollziehen: „Ich empfinde es geradezu als unbegreiflich, dass jungen Menschen mit schwersten Einschränkungen Hilfsmittel verweigert werden, die ihnen laut Gesetz zustehen, und dass diese Menschen und ihre Angehörigen lange gerichtliche Verfahren in Kauf nehmen müssen.“




