Kategorie Ehrenamt

Förderung der "Fortbildung von Personal in der Rehabilitation und von Maßnahmen für Familien mit Menschen mit Behinderung und Geschwisterkindermaßnahmen"

Eine Schulungsveranstaltung für Menschen, die in der Rehabilitation tätig sind, kann durch den "Bayerischen Landesplan für Menschen mit Behinderung" kurz "BLB" genannt, gefördert werden. Die Veranstaltung muss aber Inhalte vermitteln, die einen konkreten Bezug zu den Themen "Behinderung" und "Integration" oder "Inklusion" hat, also die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft.

Das Wichtigste auf einem Blick

Die Förderung läuft vom 01. Januar bis zum  31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.

Grundsätzlich sind nur Maßnahmen förderfähig, wenn mindestens 8 in der Behindertenhilfe tätige Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Bayern haben oder zumindest dort in der Behindertenhilfe und nicht in anderen Bereichen (z.B. Schuldienst) tätig sind. Sollten mehr Personen teilnehmen, so müssen mindestens 60 Prozent der gesamten Teilnehmer, jedoch mindestens 8 Personen diese Voraussetzungen erfüllen.

  • Eine Fördereinheit entspricht 45 Minuten.
  • Die Vorträge müssen so formuliert werden, dass der behindertenspezifische
    Charakter eindeutig erkennbar ist. Der "Mensch mit Behinderung" muss im
    Mittelpunkt dieser Vorträge stehen.
  • Die sich anschließende Diskussion wird auch als Fördereinheiten pro
    45 Minuten gerechnet.
  • Verbandsinterne Themen, wie z.B. Satzung, Kassenwesen und dergleichen,
    werden nicht bezuschusst.
  • Änderungen der Themen können zum Wegfall der Förderung führen.
    Minderungen der Fortbildungseinheiten nehmen grundsätzlich Einfluss
    auf die Zuwendungshöhe.
  • Nach Beendigung der Maßnahme ist ein "Sachbericht – (Anlage zum
    Verwendungsnachweis mit Zahlenmäßigem Nachweis – Kosten- und
    Finanzierung der Maßnahme)" zu erstellen.
  • Die rechtsverbindliche Unterschrift erteilt n u r die Landesgeschäftsführung.
  • Des weiteren ist eine Aufstellung der Unterrichtszeiten,
    inkl. Pausen (Themenstundenpläne), vorzulegen.
  • Die Teilnehmerlisten müssen ausgefüllt und unterschrieben
    mit eingereicht werden.
  • Die Spalte "Personal" wird nur bei hauptamtlichen Mitarbeitern gekennzeichnet.
    Die übrigen Teilnehmer sind "Ehrenamtliche" oder "Angehörige"
    von den Ehrenamtlichen.

Die Zuschüsse orientieren sich künftig an den im Sachbericht nachgewiesenen und beantragten Fördereinheiten.

1 Fördereinheit = 45 Minuten

Diese Pauschalbeträge pro Einheit werden jedes Jahr vom Freistaat Bayern aus den verfügbaren Haushaltsmitteln neu festgelegt.

Spätestens vier Wochen nach Beendigung der Maßnahme müssen die Originalrechnungsbelege mit der vollständig ausgefüllten Teilnehmerliste, dem Schulungsprogramm und dem Sachbericht beim Sozialverband VdK Bayern / Ehrenamt und soziale Praxis eingereicht werden.

Die Verbandsstufe kalkuliert die Teilnehmerbeiträge entsprechend der voraussichtlichen Gesamtausgaben. Mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben übernimmt der Zuwendungsempfänger, sprich die Verbandsstufe.

Gemäß dieser Förderrichtlinien sollen die Schulungen grundsätzlich nur in Bayern durchgeführt werden.

Der Zuschuss wird nach Vorlage der korrekten Nachweise der Maßnahme und der Mittelverteilung durch den Freistaat Bayern zur Auszahlung gebracht.
Aus diesem Grund ist die vierwöchige Abrechnungsfrist unbedingt einzuhalten.

Diese Punkte müssen Sie beachten:

  • Der behinderte Mensch muss im Mittelpunkt des Schulungsthemas sein.
  • Die Themen dürfen keine VdK organisatorischen Angelegenheiten sein, wie beispielsweise, "Wahl der Vorstandschaft", "Gemeinnützigkeit von Veranstaltungen" oder Versicherungsschutz bei Veranstaltungen". Diese Themen sind zu allgemein und zu weit weg von den oben genannten "behindertenspezifischen Fachkenntnissen".
  • Bitte tragen Sie Programmbestandteile wie beispielsweise "Abfahrt zum Veranstaltungsort", Ausflug" oder "Grundsätze des Kassenwesens" erst gar nicht in den Bericht für die FBB-Bezuschussung ein, da diese nicht zu den Fördereinheiten (FE) gezählt werden können und auch nicht berücksichtigt werden.

Themenvorschläge

Damit Sie eine bessere Vorstellung von geeigneten Themen haben, finden Sie nachfolgend eine entsprechende Liste:

  • Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung
  • Pressearbeit im Dienste der Inklusion
  • Die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung in der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Sozialleistungen für Menschen mit Behinderung -  Grundsicherung Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersruhegeld
    Das Pflegeversicherungsgesetz
  • Gesundheitssicherung für Menschen mit Behinderung
  • Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
  • Der Bayerische Landesbehindertenplan
    Hilfestellung bei der Organisation von Veranstaltungen für
    Menschen mit und ohne Behinderung
  • Möglichkeiten und Grenzen der Eingliederung von
    Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft -
    das Spannungsfeld von Integration und Inklusion
  • Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt
  • Die Integration von Menschen mit Behinderung in den
    Ortsteilen und Gemeinden -
    Praktische Hilfen und Verbesserungsvorschläge
  • Bauen und Wohnen für Menschen mit Behinderung -
    Technische Integrationshilfen
  • Alltags- und Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung und Senioren -
    Praktische Hinweise und Fördermöglichkeiten
  • Alternative Wohn- und Lebensformen für Menschen mit Behinderung
  • Das behinderte Kind in der Familie -
    Chancen, Risiken und Hilfen aus psychosozialer Sicht
  • Betreuungsarbeit als praktische Integrationshilfe für
    Menschen mit Behinderung
  • Integration/Inklusion von Menschen mit Behinderungen -
    Tipps und Hilfen für einen normalen Umgang miteinander
  • Wie erlebe ich mein Ehrenamt in der Behindertenhilfe
    Schwierigkeiten und Lösungen, Erfahrungsaustausch
  • Geschwister behinderter Kinder -
    Besonderheiten, Risiken und Chancen
  • Der VdK im Wandel: Konzeptionelle Änderungen des Sozialverbandes VdK Bayern zur Verbesserung der Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung
  • Ehrenamt im Dienste der Inklusion - wie bringen wir Menschen mit und ohne Behinderung zusammen?
    Ehrenamtliche Lösungsmöglichkeiten
  • Unterstützung von Menschen mit alterstypischen Behinderungen, z.B. Demenz, Depression, Suchterkrankungen im Alter
  • Unterstützung von Menschen mit Behinderung durch Leistungen aus dem Schwerbehindertengesetz
  • Krisenintervention bei Menschen mit Behinderung
  • Wechselwirkung von Medikamenten bei alten und behinderten Menschen

Beschreibung der Maßnahme

Für den Antrag einer Schulungsmaßnahme muss unbedingt eine Beschreibung der Maßnahme ausgefüllt und unterschrieben werden.

Formulare zur Abrechnung

Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der Schulungsmaßnahme sind folgende Unterlagen erforderlich: